Der Beauceron ist kein "Listenhund"
In der Schweiz ist der Beauceron kein Listenhund. Die Liste der gefährlichen Hunde, die in einigen Kantonen speziellen Regelungen unterliegen, enthält vor allem bestimmte Rassen, die als besonders aggressiv oder gefährlich eingestuft werden. Der Beauceron gehört nicht zu diesen Rassen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass in einigen Kantonen spezifische Vorschriften für die Haltung von Hunden gelten, die eine Erziehungspflicht oder sogar eine Halterbewilligung voraussetzen, wenn der Hund als "gross" oder "potenziell gefährlich" eingestuft wird. In einigen dieser Kantone könnte die Haltung eines Beaucerons dennoch bestimmten Anforderungen unterliegen, insbesondere wenn der Hund als "gross" oder "potenziell gefährlich" wahrgenommen wird, was jedoch nicht auf eine Listenhund-Einstufung hinweist.
Heute (2025) haben folgende Kantone spezifische Vorschriften für die Haltung von (grossen) Hunden:
- Tessin: Haltebewilligung ist für den Beauceron erforderlich, zusätzlich gibt es eine Ausbildungspflicht
- Fribourg, Genf, Tessin, Thurgau, Wallis, Waadt und Zürich haben eine Ausbilungspflicht für grosse Hunde, also auch für den Beauceron.